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Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung

Diese einseitige Geheimhaltungsvereinbarung („Vereinbarung“) wird geschlossen zwischen der Howspace Oy („offenlegende Partei“) und der natürlichen oder juristischen Person, die über die Howspace-Trust-Website Zugang zu den vertraulichen Informationen anfordert („empfangende Partei“).

Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2026

1. Zweck

Die empfangende Partei hat Zugang zu bestimmten sensiblen Unterlagen der offenlegenden Partei zu Sicherheit, Datenschutz und Compliance angefordert, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, das Sicherheitsniveau und die Compliance-Rahmenwerke der Howspace Oy zu prüfen und zu bewerten (der „Zweck“).

2. Vertrauliche Informationen

„Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche nicht öffentlichen, sensiblen oder geschützten Informationen, die die Howspace Oy der empfangenden Partei schriftlich, elektronisch oder auf andere Weise offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die aufgrund ihrer Art vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Dazu gehören ausdrücklich, aber nicht ausschließlich:

  • Auditberichte zur ISO-27001-Zertifizierung
  • Berichte und Zusammenfassungen von Penetrationstests
  • Diagramme zur Sicherheitsarchitektur sowie Sicherheitsrichtlinien und -verfahren
  • Schwachstellenbewertungen und Pläne zu deren Behebung

3. Pflichten der empfangenden Partei

Die empfangende Partei verpflichtet sich:

  • Strikte Vertraulichkeit: die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie mit mindestens derselben Sorgfalt zu schützen, die sie beim Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, in keinem Fall jedoch mit weniger als angemessener Sorgfalt.
  • Beschränkte Verwendung: die vertraulichen Informationen einzig und allein für den in Abschnitt 1 beschriebenen Zweck zu verwenden.
  • Geheimhaltung: die vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Howspace Oy keinem Dritten gegenüber offenzulegen, sie nicht weiterzugeben, nicht zu veröffentlichen und nicht zu verbreiten.
  • Beschränkter Zugang: den Zugang zu den vertraulichen Informationen streng auf diejenigen ihrer Mitarbeitenden, Auftragnehmer oder Berater zu beschränken, die für den Zweck Kenntnis davon haben müssen („Need-to-know“), sofern diese an Vertraulichkeitspflichten gebunden sind, die mindestens so streng sind wie die in dieser Vereinbarung enthaltenen.

4. Ausnahmen

Die in dieser Vereinbarung festgelegten Pflichten gelten nicht für Informationen, die:

  • ohne Verschulden oder Vertragsverletzung der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden.
  • sich bereits vor der Offenlegung durch die Howspace Oy rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen im Besitz der empfangenden Partei befanden.
  • die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten erhält, ohne dass dabei eine Vertraulichkeitspflicht verletzt wird.
  • von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne dass vertrauliche Informationen der Howspace Oy verwendet oder herangezogen werden.
  • aufgrund eines Gesetzes, einer gerichtlichen Anordnung oder einer behördlichen Verfügung offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei unterrichtet die Howspace Oy unverzüglich schriftlich, damit die Howspace Oy eine Schutzanordnung beantragen kann.

5. Rückgabe oder Vernichtung von Unterlagen

Nach Erreichen des Zwecks oder jederzeit auf schriftliche Aufforderung der Howspace Oy hat die empfangende Partei alle in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindlichen Kopien der vertraulichen Informationen unverzüglich zu löschen, zu vernichten oder zurückzugeben und die erfolgte Vernichtung oder Rückgabe schriftlich zu bestätigen.

6. Keine Gewährleistung, keine Rechtseinräumung

Alle vertraulichen Informationen werden „wie besehen“ („AS IS“) bereitgestellt. Die Howspace Oy übernimmt keinerlei ausdrückliche, stillschweigende oder sonstige Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Leistungsfähigkeit der vertraulichen Informationen. Diese Vereinbarung räumt der empfangenden Partei keinerlei Lizenz, Urheberrecht, Patent oder sonstiges Recht des geistigen Eigentums an den vertraulichen Informationen ein.

7. Laufzeit

Die Pflichten der empfangenden Partei aus dieser Vereinbarung bestehen für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum der Offenlegung fort. Für Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen, gelten die Pflichten jedoch unbefristet, solange diese Informationen nach geltendem Recht ein Geschäftsgeheimnis bleiben.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht Finnlands unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und ist nach diesem auszulegen. Für alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, sind ausschließlich die Gerichte in Helsinki, Finnland, zuständig.

Durch Aktivieren des Kontrollkästchens „I acknowledge that receiving this documentation requires a non-disclosure agreement (NDA)“ bestätigt die empfangende Partei, dass sie die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelesen und verstanden hat und damit einverstanden ist, an sie gebunden zu sein.

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